Rechtsanwaltskanzlei Zarembski

Verkehrsrecht

Drogen im Straßenverkehr

Die Anordnung eines Drogen-Screenings kann bereits unter weiteren Voraussetzungen gerechtfertigt sein, wenn ein Fahrerlaubnisinhaber einmalig mit einer geringen Menge eines Cannabis-Produkts angetroffen wird.

Nach ständiger Rechtsprechung des BVerwG sei die Rechtmäßigkeit der Anforderung eines Drogen-Screenings nicht davon abhängig, dass die zuständigen Behörden bereits in diesem Zeitpunkt gewohnheitsmäßigen Cannabiskonsum (oder eine Cannabisabhängigkeit) nachweisen könnten. Auch das erstmalige Betroffenwerden eines Fahrerlaubnisinhabers im Besitz einer geringen Menge eines Cannabis-Produkts könne den Verdacht rechtfertigen, er habe sie zum Eigenverbrauch erworben.

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Zum Anfang der Seite letzte Änderung: 2020-05-05Notfallnummer: 0172 82 02 155