Rechtsanwaltskanzlei Zarembski

Onlinerechtsberatung

Wir bieten Ihnen auch eine umfassende, fundierte und rechtssichere Beratung per E-mail oder Post an.

1. Zum Ablauf

Neben der persönlichen Beratung können Sie Ihr Anliegen auch per E-mail vortragen.

Sie schildern uns den zugrunde liegenden Sachverhalt soweit es Ihnen möglich ist, vollständig und den Tatsachen entsprechend. Wir erteilen Ihnen daraufhin eine fundierte rechtliche Beratung mit Fundstellen. Zudem klären wir Sie über Ihre Erfolgschancen und eventuellen Kostenrisiken auf. Wir erteilen Ihnen ferner eine Empfehlung für das weitere Vorgehen. Unterlagen, die wir zur Beurteilung Ihres Rechtsproblems benötigen, senden sie uns bitte per E-Mail an razara@web.de.

2. Kosten

Wir unterbreiten Ihnen auf Ihre Anfrage hin zunächst ein kostenloses Honorarangebot. Auf Ihren Wunsch hin können wir Sie selbstverständlich sofort beraten. Die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren berechnen sich normalerweise nach dem sogenannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Zum 01.07.2006 ist die gesetzliche Beratungsgebühr im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz weggefallen (RVG-VV Nr. 2100 bis 2103). Nach §34 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) n.F. sollen Rechtsanwälte zukünftig bei einer Beratung (d.h., der Rechtsanwalt erhält keinen Prozessauftrag und wird auch nicht gegenüber Dritten tätig), für ein schriftliches Gutachten oder für die Tätigkeit als Mediator auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Wird keine Gebührenvereinbarung getroffen, so gilt die übliche Gebühr gemäß §§612 Abs. 2 bzw. §632 BGB als vereinbart. Ohne Gebührenvereinbarung gilt bei Verbrauchern als Mandanten eine Höchstgrenze von 190,00 Euro (netto) für ein erstes Beratungsgespräch. In der Regel bewegen sich die meisten Erstberatungen in einem Gebührenrahmen zwischen 25,00€ bis 150,00€ brutto.

Wir rechnen die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren selbstverständlich auch über Ihre Rechtschutzversicherung ab. Sind Sie nicht sicher, ob Ihre Rechtschutzversicherung eine entsprechende Kostendeckung erteilt, so rufen Sie diese einfach an und lassen sich von einem/r Mitarbeiter/in eine Kostendeckungszusage samt Schadensnummer mitteilen. Selbstverständlich können auch wir eine Kostendeckungszusage für Sie bei Ihrer Rechtschutzversicherung einholen.

3. Kurzfristige Bearbeitung

Sie erhalten innerhalb von wenigen Tagen eine ausführliche Beratung auf dem Postwege, per Telefax, per E-mail oder telefonisch.
Zum Anfang der Seite letzte Änderung: 2020-05-05Notfallnummer: 0172 82 02 155